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16.12.2014
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Internationale Kartelle unter Druck

Die Kerntätigkeit des Föderalen Kartellamtes im Jahre 2014 betraf die Untersuchung der Kartelle, unter anderem mit Beteiligung ausländischer Unternehmen. Das Föderale Kartellamt arbeitet in diesem Bereich sehr eng mit den Polizeibehörden zusammen und ist bereit, mit ausländischen Wettbewerbsbehörden zu kooperieren. Wenn auch in Russland die notwendigen Gesetze fehlen, gab es in der Praxis des Föderalen Kartellamtes einige Fälle, die zum Präzedenzfall geworden sind.

Einer davon ist die Ermittlung der Lieferungen von Pangasius-Fisch aus Vietnam. In diesem Fall hat das Föderale Kartellamt zum ersten Mal die Handlungen der Organisation ausgewertet, die in der Tat die Funktion einer ausländischen staatlichen Behörde - des Verwaltungsausschusses Vietnams für den Pangasius-Export übernommen hat, der die Preise und das Volumen der Lieferungen von Pangasius auf den russischen Markt kontrolliert hat. Nach dem Ersuchen des Föderalen Kartellamtes an die staatlichen Behörden Vietnams wurde dieser Ausschuss aufgelöst. Das Gericht erster Instanz hat die Rechtmäßigkeit des Entscheides  des Föderalen Kartellamtes bekräftigt.   

Noch ein Fall war mit den staatlichen Einkäufen der Medizintechnik verbunden. In diesem Fall hat das Föderale Kartellamt zum ersten Mal das Verfahren wegen der Handelsabsprache eingeleitet und einem ausländischen Unternehmen die Verletzung russischer Kartellgesetze vorgeworfen. Später aber hat das Gericht erster Instanz die Rechtmäßigkeit dieses Entscheides nicht anerkannt.    

Zum erstem Mal hat das Föderalen Kartellamt die Norm der Exterritorialität bei der Ermittlung wettbewerbsstörender Vereinbarungen im Falle der Mobilfunkbetreiber Usbekistans angewendet, gemeinsame Handlungen derer auf die Vernichtung der Tochtergesellschaft eines großen russischen Mobilfunkbetreibers abgezielt wurden. Das Föderale Kartellamt hat da negative Folgen für den russischen Markt erkannt, in dem die russische Telekommunikationsgesellschaft wesentliche Finanzverluste einräumen sollte. In diesem Fall kam es zu einem Paradox – es fehlten rechtliche Mittel, ausländische Unternehmen verwaltungsrechtlich zu verklagen, dabei bestand die Möglichkeit, Angestellte dieser Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen. Dieses Problem könnten bilaterale Vereinbarungen zur rechtlichen Unterstützung bei den kartellrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fällen lösen, die Russland mit verschiedenen Ländern unterzeichnen kann. Dieser Schritt ist schon in der Strategie zur Entwicklung des Wettbewerbes und der Kartellregelung für 2013-2024 vorgesehen.         

Bei der Ermittlung der Kartellfälle mit Beteiligung ausländischer Unternehmen kommen auch andere Probleme vor. Vor allem fehlt hier das internationale Protokoll, das gemeinsame Prüfungen des Föderalen Kartellamtes mit den ausländischen Wettbewerbsbehörden und den Austausch der vertraulichen Informationen regeln kann. Ohne diese internationalen Vereinbarungen ist die effiziente Ermittlung der Fälle mit Beteiligung ausländischer Gesellschaften sehr umständlich. Das Verfahren zur Gestaltung und Übergabe von verfahrensbezogenen Dokumenten an die ausländischen Beklagten bei den kartellrechtlichen und daraus resultierenden verwaltungsrechtlichen Fällen ist nicht ausgearbeitet. Letztlich fehlen rechtliche Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der Gerichtssprüche zu den kartellrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fällen durch andere Länder. Zur Lösung dieser Probleme benötigt Russland das internationale Protokoll zur Ermittlung der Verletzungen des Kartellgesetzes zu unterzeichnen, das die Grundsätze und Verfahren der Kooperation des Föderalen Kartellamtes mit ausländischen Wettbewerbsbehörden definieren kann, unter anderem die Möglichkeit vertrauliche Informationen in allen Ermittlungsstufen auszutauschen, das Volumen der rechtlichen Unterstützung, die Anforderungen zur Gestaltung der Unterlagen bei der rechtlichen Unterstützung, das Verfahren zur Gestaltung der Aufträge zur Ausführung einzelner Prozesshandlungen, sowie das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von in Kraft getretenen Gerichtssprüchen zu den kartellrechtlichen und den daraus resultierenden verwaltungsrechtlichen Fällen durch andere Länder festzusetzen. Darüber hinaus werden alle obigen Probleme allein durch die Unterzeichnung dieses internationalen Protokolls (Vereinbarung, Vertrag, Konvention)  nicht gelöst. Offensichtlich bedarf es noch den Ergänzungen und Änderungen russischer Gesetze, die die Umsetzung von Bestimmungen des internationalen Protokolls vorsehen, die oft rahmenbildend und deklarativ sind.

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